AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der ARUGES GmbH. Darunter zählen u.a. Beratungen, Betreuungen, Schulungen, Betriebsmittelprüfungen sowie der Verkauf von Arbeitsschutzprodukten.

2. Angebote

Alle Angebote der ARUGES GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt ebenfalls, wenn dem Kunden bereits Unterlagen oder Dokumentationen, auch in elektronischer Form, übermittelt worden sind.

3. Vertragsabschluss, -dauer und -kündigung

  1. Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde dem Angebot der ARUGES GmbH schriftlich, z.B. per E-Mail zustimmt. Die ARUGES GmbH bestätigt den Vertragsabschluss durch eine Auftragsbestätigung. Diese erfolgt i.d.R. schriftlich.
  2. Die Dauer des Vertrags wird individuell vereinbart und ist schriftlich festzuhalten.
  3. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, richtet sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB und bedarf der Schriftform.
  4. Alle Schulungs-Veranstaltungen dürfen nur nach vorheriger verbindlicher Anmeldung besucht werden.
  5. Der Produktverkauf kommt zustande, wenn der Kunde dem Angebot der ARUGES GmbH schriftlich, z.B. per E-Mail zustimmt oder das Produkt entgegennimmt.

4. Art und Umfang der Dienstleistungen

Bei den angebotenen Dienstleistungen der ARUGES GmbH handelt es sich um Folgende:

  1. Die Beratung und Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit: Dies beinhaltet Begehungen, Risikoanalysen, Dokumentenerstellung und Beratung zu aktuellen Vorschriften.
  2. Schulungen der Mitarbeiter: Dazu zählen Bedienerschulungen sowie die Schulung von Sicherheitsbeauftragten, Führungskräften, Brandschutzhelfern und weitere im Bereich der Arbeitssicherheit.
  3. Die Prüfung von Betriebsmitteln und Geräten: Dabei prüft die ARUGES GmbH Betriebsmittel nach den geltenden technischen Regeln, übermittelt dem Auftraggeber Prüfprotokolle und bringt Prüfplaketten an den Betriebsmitteln an. Kommt es im Zuge einer Prüfung zu Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Auftragsumfanges, wird die ARUGES GmbH hierzu ein gesondertes Angebot übermitteln bzw. den Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
  4. Der Verkauf von Arbeitsschutzprodukten: Dazu zählt die Beratung zu Produkten sowie die Beschaffung und ggf. die Prüfung der Produkte.

5. Rücktritt vom Vertrag

  1. Rücktrittsrecht des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
    • der Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht behebt
  1. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
    • der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt und diese Verletzung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht behebt, oder
    • sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers erheblich verschlechtern, sodass eine Vertragserfüllung für den Auftragnehmer nicht zumutbar ist.
  1. Rücktritt aufgrund höherer Gewalt: Beide Vertragsparteien sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg) für eine der Parteien unmöglich wird und diese Unmöglichkeit voraussichtlich länger als 12 Wochen andauert.
  2. Rücktrittserklärung: Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und hat die wesentlichen Gründe für den Rücktritt sowie relevante Nachweise zu enthalten.
  3. Folgen des Rücktritts:
    • Bereits erbrachte Leistungen sind von der jeweils empfangenden Partei anteilig zu vergüten, sofern diese Leistungen verwertbar sind.
    • Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gegenseitig überlassenen Gegenstände, Unterlagen oder sonstigen Werte unverzüglich zurückzugeben.
    • Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben von dieser Regelung unberührt, soweit sie im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zulässig sind.
  1. Schadensminderungspflicht: Beide Parteien verpflichten sich, im Falle eines Rücktritts nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten und alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen möglichen Schaden für die jeweils andere Vertragspartei zu minimieren.

6. Rücktritt von Schulungen

Der Rücktritt von einer Schulung hat in Schriftform zu erfolgen. Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:

    • Bis 20 Werktage vor Schulungsbeginn: 20 % des Schulungspreises
    • Bis 10 Werktage vor Schulungsbeginn: 50 % des Schulungspreises
    • Danach: 100 % des Schulungspreises

Eventuelle externe Stornogebühren (z.B. Hotel) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Es ist zulässig einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

7. Absage von Terminen

  1. Die ARUGES GmbH behält sich das Recht vor Termine aus wichtigem Grund, darunter zählen u.a. höhere Gewalt, Krankheit, etc., abzusagen. In diesem Fall wird die ARUGES GmbH bei Einverständnis versuchen einen entsprechenden Ersatztermin zu finden. Andernfalls erfolgt die vollständige Rückerstattung der u.U. bereits geleisteten Zahlungen.
  2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise werden in einem vorhergehenden Angebot mündlich oder schriftlich vereinbart und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Zahlung erfolgt gemäß den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen. Insofern dies nicht der Fall ist, sind die Rechnungen der ARUGES GmbH ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs treten die gesetzlichen Regeln in Kraft.
  3. Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber Eigentum der ARUGES GmbH.
  4. Die ARUGES GmbH behält sich das Recht vor einen Zahlungsnachweis vom Auftraggeber zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist die ARUGES GmbH berechtigt, die vereinbarte Leistung einzubehalten.
  5. Reisezeiten und –kosten sind zu vergüten.
  6. Sofern Wartezeiten entstehen, die nicht vom Auftragnehmer einkalkuliert und zu vertreten sind, insbesondere durch unvorhergesehene oder unzumutbare Verzögerungen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vergütung der dadurch entstandenen Wartezeit. Als unzumutbar oder unvorhergesehen gelten u.a.:
    • Fehlende Zugänglichkeit des Einsatzorts
    • Nicht rechtzeitig bereitgestellte, benötigte Informationen, Genehmigungen oder Materialien
    • Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Eine notwendige, besondere Schutzausrüstung ist nach Absprache vom Auftraggeber zu stellen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber auf seine Kosten sicherzustellen, dass die Mitarbeiter der ARUGES GmbH keinen Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden. Die Mitarbeiter sind über alle am Serviceort anwendbaren Sicherheitsbestimmungen und Gefahren zu informieren. Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen sind bei Bedarf zu stellen. Insofern es für die Durchführung der Dienstleistung notwendig ist, hat der Auftraggeber folgende Voraussetzungen zu schaffen:
    • ungehinderter Zugang zu den betroffenen Betriebsmitteln bzw. Einrichtungen,
    • Bereitstellung von Wasser, Strom, Beleuchtung, etc.,
    • ggf. Bedienerpersonal,
    • Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Leitern, Hebebühnen etc.,
    • bevollmächtigter Mitarbeiter für Rücksprachen.
  1. Kommt der Auftraggeber seinen vorgenannten Pflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungszeiten angemessen. Nach vorausgegangener angemessener Fristsetzung ist die ARUGES GmbH berechtigt, die dem Auftraggeber obliegende Mitwirkung an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Darüberhinausgehende gesetzliche Rechte der ARUGES GmbH bleiben unberührt.

10. Rechte an Dokumentationsunterlagen

Alle an den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen und gezeigten Bilder sind ausschließlich für diesen bestimmt und sind urheberrechtlich geschützt. Die ARUGES GmbH behält alle Rechte an diesen Unterlagen. Kein Teil der Unterlagen, darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der ARUGES GmbH in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

11. Recht zum Einsatz von Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer und/ oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz von Subunternehmern grundsätzlich zu.

    • Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich, auch wenn Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen eingesetzt werden. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden der von ihm eingesetzten Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.
    • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die eingesetzten Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen über die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen.
    • Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Anfrage über die eingesetzten Subunternehmer informieren.
    • Der Auftragnehmer verpflichtet seine Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen zur Einhaltung der gleichen Vertraulichkeits- und Datenschutzbestimmungen, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart wurden.
    • Das Weisungsrecht gegenüber den eingesetzten Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen liegt ausschließlich beim Auftragnehmer.
    • Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten handelt.

12. Beschwerden

Beschwerden und Einwendungen (z.B. gegen Arbeitszeitnachweise) kann der Auftraggeber schriftlich erheben. Das hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Werktagen nach Vorlage zu erfolgen. Grundlos nicht bestätigte Arbeitszeitnachweise, gegen die keine Einwendungen vom Auftraggeber erhoben werden, gelten als anerkannt. Die darin bezeichneten Stunden sind zu vergüten.

13. Verwendung persönlicher Daten

Alle vom Auftraggeber oder Schulungsteilnehmer übermittelten Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zweckgebunden verarbeitet. Alle Informationen zum Datenschutz sind im Dokument „Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten“ zusammengefasst.

14. Haftung

  1. Die ARUGES GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ARUGES GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Die ARUGES GmbH übernimmt keine Haftung für den Diebstahl oder Verlust von Eigentum, das von Besuchern oder Teilnehmern auf das Firmengelände mitgebracht wird. Darüber hinaus haftet die ARUGES GmbH nicht für Schäden oder Unfälle, die durch dieses Eigentum verursacht werden. Jeder Besucher oder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sein mitgebrachtes Eigentum angemessen zu sichern und vor Verlust oder Beschädigung zu schützen.
  4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Schadenersatzansprüche, die auf Vorsatz beruhen, bleiben unberührt.

15. Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Ort der Dienstleistung.

16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der ARUGES GmbH oder wird von der ARUGES GmbH bestimmt.

17. Schlussbestimmungen

  1. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich.
  2. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
  3. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
  4. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.
  5. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.08.2024.

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